Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber
Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 01.12.2022.
Die Handwerker sind Helden GbR, Weißenfelser Straße 56, 04229 Leipzig, (im Folgenden “Handwerker sind Helden”) betreibt unter der Internetadresse „heldenjobs.com“ eine deutschsprachige Website (im Folgenden “Heldenjobs” bzw. „Heldenjobs-Dienst” genannt).
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung des Heldenjobs-Dienstes. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, wenn sie von der Handwerker sind Helden GbR nicht schriftlich bestätigt worden sind.
Die Nutzungsbedingungen und der Heldenjobs-Dienst werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
Gleichberechtigungshinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird das generische Maskulinum genutzt. Alle Regelungen gelten in gleicher Weise auch für alle weiteren Geschlechter.
§ 1 Leistungsbeschreibung und Nutzung der Plattform
- Handwerker sind Helden stellt als Plattform einen Online-Service zur Verfügung, über den der Arbeitgeber seine/n Betrieb/e als gute/n Arbeitgeber zertifizieren (“Zertifizierung”) und listen kann („Listing“). Interessierte und Jobsuchende können mithilfe des Suche-Prozesses Betriebe und auch Jobs in ihrer Nähe entdecken und sich auf diese bewerben („Bewerbung“).
- Als Bewerbung wird das Eingeben folgender Daten des Jobsuchenden bezeichnet: Name, Telefonnummer, E-Mail, Freitext Nachricht, Lebenslauf als Datei.
- Die Heldenjobs-Dienste dienen der Zertifizierung von Betrieben, dem Veröffentlichen von Listings und dem Zusammenführen von Jobsuchenden und Arbeitgebern. Heldenjobs und die Handwerker sind Helden GbR sind selbst nicht Anbieter der jeweils mit den Listings in Verbindung stehenden Arbeitsplätze.
- Die Zertifizierung eines Betriebs und das Veröffentlichen von Listings bedürfen seitens des Arbeitgebers der Buchung eines entsprechenden Laufzeitpaketes.
- Die Zertifizierung des Betriebs bedarf ferner der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen im Zertifizierungsprozess durch den Arbeitgeber.
- Das im Rahmen der Zertifizierung erworbene Zertifikat und Siegel dürfen vom Arbeitgeber umfassend in seiner Kommunikation genutzt werden.
- Im Bewerbungsprozess wird kein Nutzeraccount benötigt. Die Bewerbung erfolgt auf Basis der eingegebenen Daten.
- Handwerker sind Helden veröffentlicht und bewirbt die Heldenjobs-Dienste und die von den Arbeitgebern eingestellten Listings selbst und durch Dritte, zum Beispiel durch Einbindung der Anzeigen oder von Ausschnitten dieser auf Webseiten, innerhalb von Software-Applikationen (“Apps”), in Sozialen Medien, in E-Mails, in Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen oder in anderen Medien. Handwerker sind Helden ermöglicht auch Dritten, ihre Angebote und Dienstleistungen über die Heldenjobs-Dienste zu bewerben. Handwerker sind Helden kann zur Unterstützung dieser Aktivitäten Dritten Zugang zu den über die Heldenjobs-Dienste veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber gestattet Handwerker sind Helden die vorgenannte Verwendung seiner Anzeigen zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite der Heldenjobs-Dienste sowie seiner eigenen Listings. Dies gilt auch für Übersetzungen zum Zwecke der Einbindung der übersetzten Anzeigen in fremdsprachige Angebote.
- Der Kundenservice von Heldenjobs ist für jeden Nutzer formlos per E-Mail an hi@heldenjobs.com zur Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen zugänglich und betreibt hierzu für gewerbliche Nutzer auch ein internes Beschwerdemanagementsystem. Der Kundenservice dokumentiert eingereichte Beschwerden, prüft diese sorgfältig und wird die ggf. erforderlichen Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens ergreifen und den Nutzer hierüber bzw. über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informieren. Heldenjobs überprüft sein internes Beschwerdemanagementsystem regelmäßig und erstellt hierüber einen Bericht.
- Handwerker sind Helden ist berechtigt, im Rahmen des Standes der Technik und der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer die Gestaltung der Heldenjobs-Plattform und Heldenjobs-Dienste einschließlich seiner Funktionalitäten und Inhalte weiterzuentwickeln.
§ 2 Registrierung, Nutzerkonto
- Für die vollständige Nutzung der Heldenjobs-Dienste, insbesondere für das Einstellen von Listings, den Zugriff auf das Bewerbermanagementsystem sowie das Anzeigen bestimmter Kontaktdaten von Jobsuchenden, ist eine Registrierung des Arbeitgebers bei Heldenjobs erforderlich. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass es sich bei dem Nutzer um einen Arbeitgeber in Form einer natürlichen Person, juristischen Person oder Personengesellschaft handelt (nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt).
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die bei der Registrierung und Zertifizierung von Heldenjobs erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der Daten nach erfolgter Registrierung und Zertifizierung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Daten unverzüglich im passwortgeschützten Nutzerbereich der Heldenjobs-Dienste selbst zu aktualisieren.
- Mit dem Absenden des Registrierungsformulars und der Auswahl eines Leistungspakets gibt der Arbeitgeber ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Handwerker sind Helden ab, mit dem er die Geltung der Nutzungsbedingungen akzeptiert sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigt. Akzeptiert Handwerker sind Helden die Registrierung, erhält der Arbeitgeber eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Link. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen Handwerker sind Helden und dem Arbeitgeber ein Vertrag über die Nutzung der Heldenjobs-Dienste (im Folgenden „Nutzungsvertrag“) zustande. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Arbeitgeber den mit der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilten Link aufrufen und so seine E-Mail-Adresse verifizieren. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
- Mit erfolgreicher Registrierung und Zertifizierung wird für den Arbeitgeber ein Arbeitgeberkonto angelegt, auf das er mit Hilfe seiner E-Mail-Adresse und seines bei der Registrierung gewählten Passwortes zugreifen kann. Das Passwort kann vom Arbeitgeber jederzeit über den passwortgeschützten Nutzerbereich geändert werden. Es ist vom Arbeitgeber geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Stellt der Arbeitgeber fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, hat er dies Heldenjobs unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort zu ändern.
- Jeder Arbeitgeber darf sich für die gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung (“gewerbliche Nutzer”) der Heldenjobs-Dienste nur einmal bei den Heldenjobs-Diensten registrieren. Arbeitgeberkonten sind nicht übertragbar.
- Handwerker sind Helden kann die Nutzung bestimmter Funktionen der Heldenjobs-Dienste oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen, z. B. der Angabe zusätzlicher Daten, einer Prüfung und Verifizierung der Daten des Arbeitgebers, der Nutzungsdauer, der Art der Nutzung, dem bisherigen Zahlungsverhalten des Arbeitgebers und/oder der Vorlage bestimmter Nachweise abhängig machen.
- Handwerker sind Helden behält sich ferner vor, zwecks Verbesserung des Nutzungserlebnisses neue oder veränderte Funktionen und Features beschränkt auf bestimmte Nutzergruppen zu testen, soweit dies den Arbeitgebern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Handwerker sind Helden zumutbar ist. Dies kann zu unterschiedlichen Darstellungen bei verschiedenen Arbeitgebern führen.
- Im Rahmen der Heldenjobs-Dienste hat Handwerker sind Helden Zugang zu verschiedenen Informationen über den Arbeitgeber, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Arbeitgeber im Rahmen der Heldenjobs-Dienste an Handwerker sind Helden übermitteln (z.B. Kontaktinformationen) sowie solche, die bei der Erbringung und Abwicklung der Heldenjobs-Dienste generiert werden (z.B. Bewertungen, Aktivitätsindikatoren oder Kommunikation). Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Plattform einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Nutzers als Betroffener informiert Handwerker sind Helden in der Datenschutzerklärung.
§ 3 Abschluss von Laufzeitverträgen
- Zur Nutzung des Zertifikats und zum Listing des Betriebs auf Heldenjobs ist es für den Arbeitgeber erforderlich, einen Laufzeitvertrag mit Handwerker sind Helden abzuschließen.
- Das zu entrichtende Entgelt ist abhängig von dem gewählten Angebot, der gewählten Laufzeit und der Anzahl gebuchter Positionen, sowie etwaigen Rabatten.
- Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Laufzeitvertrag selbstständig im eigenen Profilbereich zu buchen. Dabei wird eine Buchungsanfrage ausgelöst, welche durch einen zuständigen Mitarbeiter bei Heldenjobs freigeschaltet werden muss. Erst nach Freischaltung gilt der Laufzeitvertrag als gültig.
- Der Arbeitgeber hat darüber hinaus die Möglichkeit, ein individuelles Angebot über einen Laufzeitvertrag bei einem zuständigen Heldenjobs-Mitarbeiter anzufordern. Dafür wird nach Klärung der Rahmenbedingung ein Angebot per E-Mail an den Arbeitgeber versendet. Dieses kann durch den Arbeitgeber elektronisch angenommen werden. Ein Vertragsabschluss ohne Registrierung auf den Heldenjobs-Diensten gilt als ausgeschlossen.
- Handwerker sind Helden wird den Nutzer vor jeder Buchung einer kostenpflichtigen Leistung ausdrücklich auf die Kostenpflichtigkeit sowie auf die Höhe der anfallenden Kosten hinweisen.
- Von Handwerker sind Helden für die Erbringung eigener Leistungen innerhalb der Heldenjobs-Dienste genannte Entgelte verstehen sich jeweils in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Vereinbarte Entgelte sind jeweils nach 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig und können über die von Handwerker sind Helden akzeptierten Zahlungsmittel beglichen werden. Sofern Handwerker sind Helden als Zahlungsmittel den Bankeinzug mittels SEPA-Lastschrift anbietet und akzeptiert, erfolgt die Ankündigung des Lastschrifteinzugs („Pre-Notification“) mit einer Frist von mindestens fünf Werktagen; die Frist für die SEPA-Pre-Notification wird dementsprechend auf fünf Tage verkürzt. Schlägt der Forderungseinzug trotz rechtzeitiger Ankündigung fehl und hat der Nutzer das Fehlschlagen zu vertreten, hat er Handwerker sind Helden die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu erstatten.
- Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg.
- Monatliche Abschlagsrechnungen in gleicher Höhe gelten als vereinbart.
- Die Kündigung des Laufzeitvertrages ist unter Wahrung der in § 10 benannten Bedingungen möglich.
- Die Buchungs- und Vertragsdaten werden jeweils elektronisch gespeichert. Die Nutzungsbedingungen, die dem Laufzeitvertrag zugrunde liegen, kann der Arbeitgeber jederzeit über die Website von Heldenjobs abrufen und anschließend in wiedergabefähiger Form speichern.
- Auch nach dem Zustandekommen eines Listing-Vertrages ist es aus technischen Gründen möglich, dass das Listing nicht unmittelbar nach dem Freischalten über den Bewerbungsprozess innerhalb der Heldenjobs-Dienste aufgefunden werden kann.
- Es ist dem Arbeitgeber nicht gestattet, Dritten die erworbenen Leistungen ohne Zustimmung durch Handwerker sind Helden anzubieten oder zu überlassen.
§ 4 Inhaltliche Anforderungen an die Zertifizierung und eingestellte Listings
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Angaben (insbesondere: Beantwortung der Fragen im Zertifizierungsprozess; Beschreibungen, Anforderungen an Bewerber, Vorteile für Bewerber, Ort, Website) wahrheitsgemäß und sorgfältig zu machen.
- Der Arbeitgeber haftet vollumfänglich für die durch ihn gemachten Angaben.
- Das Einstellen von Titeln, Texten, Links, Bildern oder sonstigen Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist untersagt. Insbesondere ist es verboten, Inhalte einzustellen, die gegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz verstoßen, die unwahre Angaben enthalten oder die sonst irreführend sind.
- Arbeitgeber, die die Heldenjobs-Dienste als gewerbliche Anbieter oder sonst geschäftsmäßig nutzen, unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Sie sind u. a. dazu verpflichtet, die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen und dazu insbesondere eine vollständige, den gesetzlichen Anforderungen genügende Anbieterkennzeichnung anzugeben.
- Handwerker sind Helden behält sich vor, die Antworten des Arbeitgebers auf Fragen im Zertifizierungsprozess zu überprüfen und ggf. von der Zertifizierung abzusehen, wenn betriebliche Anforderungen nicht einem Mindestanspruch an Betriebe gleicher Art entsprechen oder sich der Verdacht aufdrängt, dass Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
- Handwerker sind Helden behält sich ebenfalls vor, eingestellte Listings vor der Veröffentlichung zu überprüfen und ggf. eine Veröffentlichung zu verweigern, wenn die Inhalte gegen diese Nutzungsbedingungen oder andere gesetzliche Vorschriften verstoßen. Im Falle einer solchen Verweigerung nimmt Handwerker sind Helden Kontakt mit dem betroffenen Arbeitgeber auf, um die Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen. Durch diese kann es zu Verzögerungen der Veröffentlichung nach Absenden des Formulars bis zum Erscheinen auf der Plattform kommen.
- Weiteres zu Zurückbehaltung und Löschung von Zertifizierung und Listings siehe § 7.
§ 5 Bewerbungen
- Der Arbeitgeber erhält Bewerbungen (siehe dazu auch: § 1 Nr. 2.) direkt an die durch ihn hinterlegte E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners zugesendet.
- Heldenjobs unternimmt keine Vorkehrungen zur Filterung oder Vorsortierung der Bewerbungen. Demnach haftet Handwerker sind Helden nicht für Inhalt und Qualität der Bewerbungen.
- Im Sinne einer positiven Erfahrung für Arbeitgeber und Jobsuchende ist der Arbeitgeber angehalten, zügig mit den Jobsuchenden in Kontakt zu treten.
§ 6 Besondere Pflichten des Arbeitgebers
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der Heldenjobs-Dienste gefährden oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung der Heldenjobs-Dienste hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen,
- E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende Inhalte zu versenden,
- Viren oder andere Technologien zu versenden, die die Heldenjobs-Dienste oder die Interessen bzw. das Eigentum anderer Nutzer schädigen könnten,
- die Infrastruktur der Heldenjobs-Dienste einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise das Funktionieren der Heldenjobs-Dienste zu stören oder zu gefährden,
- Inhalte von Heldenjobs ohne vorherige Einwilligung von Handwerker sind Helden zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der Heldenjobs-Dienste hinausgeht,
- die Listings oder sonstigen Inhalte Dritter ohne deren vorherige Einwilligung zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der Heldenjobs-Dienste hinausgeht,
- ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Handwerker sind Helden Crawler, Spider, Scraper oder andere automatisierte Mechanismen zu nutzen, um auf die Heldenjobs-Dienste zuzugreifen und Inhalte zu sammeln,
- Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen oder Rufnummern, über andere Nutzer, ohne die vorherige Einwilligung der Nutzer zu sammeln bzw. zu verwenden,
- Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die Heldenjobs-Dienste zu verhindern oder einzuschränken.
- Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, alle innerhalb der Heldenjobs-Dienste gespeicherten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und zu archivieren. Handwerker sind Helden erklärt sich ausdrücklich nicht dafür verantwortlich und übernimmt auch keine Garantie für die Bereitstellung von Daten im Sinne einer Beweissicherung.
§ 7 Löschen von Listings, Sperrung von Arbeitgebern, sonstige Maßnahmen
- Handwerker sind Helden ist berechtigt, ausgestellte Zertifikate, eingestellte Listings oder sonstige Inhalte des Arbeitgebers ganz oder teilweise zu widerrufen, zu löschen oder die Veröffentlichung von Listings oder sonstigen Inhalten des Arbeitgebers zu verzögern oder nicht vorzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Zertifizierung, das Listing oder der Inhalt gegen diese Nutzungsbedingungen oder sonstige Vorschriften verstößt, oder dass der Nutzer sonst schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt hat. Handwerker sind Helden kann den Arbeitgeber in einem solchen Fall außerdem verwarnen und/oder vorläufig oder dauerhaft von der Nutzung der Heldenjobs-Dienste ausschließen. Bei einer vorläufigen oder dauerhaften Sperrung wird Handwerker sind Helden den Arbeitgeber über diesen Umstand 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Sperrung informieren und ihn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die vorgenannte Frist gilt nicht, sofern die Kündigung oder dauerhafte Sperrung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt oder Handwerker sind Helden nachweisen kann, dass der Arbeitgeber wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat, was zur Kündigung bzw. dauerhaften Sperrung geführt hat.
- Handwerker sind Helden behält sich außerdem vor, Listings nicht zu veröffentlichen bzw. aus den Heldenjobs-Diensten zu entfernen, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Listing rechtswidrig ist oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Listing zu missbräuchlichen Zwecken geschaltet werden soll oder wurde. Handwerker sind Helden behält sich außerdem vor, bestimmte Listings von einer Inserierung auszuschließen und entsprechende Listings zu entfernen, wenn ähnliche Listings typischerweise zu missbräuchlichen Zwecken inseriert werden.
- Wurde ein Arbeitgeber durch Handwerker sind Helden von der Nutzung der Heldenjobs-Dienste ausgeschlossen oder wurde der Nutzungsvertrag mit dem Arbeitgeber beendet, darf der Nutzer die Heldenjobs-Dienste auch mit anderen Arbeitgeberkonten, einschließlich solcher Arbeitgeberkonten, die für Dritte angelegt wurden, nicht mehr nutzen und sich nicht erneut für eine Registrierung bei den Heldenjobs-Diensten anmelden.
- Wurde ein Arbeitgeber durch Handwerker sind Helden von der Nutzung der Heldenjobs-Dienste ausgeschlossen oder wurde der Nutzungsvertrag mit dem Arbeitgeber beendet, ist dem Arbeitgeber die weitere Nutzung des Heldenjobs-Zertifikats in jeglicher Kommunikation nicht gestattet.
- Handwerker sind Helden ist berechtigt, die Zurverfügungstellung der Heldenjobs-Dienste ganz oder teilweise einzuschränken oder zu beenden, sowie die Veröffentlichung von Listings oder sonstigen Inhalten von Nutzern zu verzögern, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsbeschränkungen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten).
§ 8 Haftung von Handwerker sind Helden
- Die in den Heldenjobs-Diensten veröffentlichten Zertifikate, Listings und sonstigen Inhalte von Nutzern sowie Arbeitgebern geben nicht die Meinung von Handwerker sind Helden wieder. Handwerker sind Helden übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Listings enthaltenen Angaben.
- Handwerker sind Helden haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Handwerker sind Helden, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Handwerker sind Helden haftet zudem dem Grunde nach für durch Handwerker sind Helden, ihre Vertreter, leitende Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, nach allgemeiner Lebenserfahrung vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von Handwerker sind Helden ist ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung von Handwerker sind Helden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Dem Nutzer ist bekannt, dass eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform sowie der Datenbank und ihrer Inhalte technisch nicht realisierbar ist. Handwerker sind Helden wird nach besten Kräften die Verfügbarkeit von Plattform und Datenbank herstellen, notwendige Sicherheits- oder Wartungsarbeiten oder technische Störungen können jedoch zur vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Heldenjobs-Dienste führen.
9 Haftung des Arbeitgebers
- Der Arbeitgeber stellt Handwerker sind Helden von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Arbeitgeber in die Heldenjobs-Dienste eingestellten Listings und sonstigen Inhalten oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Heldenjobs-Dienste gegenüber Handwerker sind Helden geltend machen. Der Arbeitgeber übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Handwerker sind Helden einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
- Der Arbeitgeber haftet vollumfänglich für die Umsetzung aller geltenden gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Ausschreibung von offenen Stellen und der Bearbeitung von eingegangenen Bewerbungen. Dies gilt insbesondere, wenn auch nicht abschließend, für die Beachtung und Umsetzung der AGG sowie die Einhaltung der gesetzlichen Lösch- und Speicherfristen im Umgang mit persönlichen Daten.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Handwerker sind Helden im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.
- Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Arbeitgebers bleibt unberührt.
§ 10 Beendigung von Laufzeitverträgen
- Der Arbeitgeber kann den Laufzeitvertrag, soweit nicht anders vereinbart, z.B. im Rahmen eines Service-Pakets, jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Laufzeitende in Textform kündigen. Dazu genügt die Übersendung einer formlosen Kündigungserklärung per E-Mail an Handwerker sind Helden (hi@heldenjobs.com) oder postalisch an: Handwerker sind Helden GbR, Weißenfelser Straße 56, 04229 Leipzig. Im Falle einer Kündigung während einer laufenden kostenpflichtigen Zusatzleistung besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung.
- Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Laufzeitvertrag stillschweigend mit den ursprünglichen Konditionen. Dies betrifft insbesondere die Kosten sowie die Laufzeit.
- Handwerker sind Helden kann den Laufzeitvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Ist zwischen dem Arbeitgeber und Handwerker sind Helden eine Vereinbarung über eine kostenpflichtige, mit einer bestimmten Laufzeit verbundenen Zusatzleistung zustande gekommen, und endet die vereinbarte Laufzeit erst nach dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt, ist eine Kündigung durch Handwerker sind Helden nur mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der vereinbarten Laufzeit der Zusatzleistung möglich. Der Arbeitgeber darf ab Zugang einer durch Handwerker sind Helden erklärten Kündigung keine neuen Leistungen von Heldenjobs mehr buchen. Die Frist gilt nicht, sofern die Kündigung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt. Handwerker sind Helden wird dem Arbeitgeber dies gesondert begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Das Recht von Handwerker sind Helden zur Löschung einzelner Anzeigen, zur Sperrung von Arbeitgeber und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen nach § 7 sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
- Mit Beendigung des Laufzeitvertrages ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, das Heldenjobs-Zertifikat und Siegel weiterhin in seiner Kommunikation zu nutzen.
- Mit Beendigung des Laufzeitvertrages werden alle laufenden Listings des Nutzers aus den Heldenjobs-Diensten entfernt. Das Arbeitgeberkonto des Arbeitgebers bleibt weiterhin aktiv.
- Beabsichtigt der Arbeitgeber die Löschung seines gesamten Kontos kann er dies formlos per E-Mail an hi@heldenjobs.com erklären. Es erfolgt dann die manuelle Deaktivierung des Arbeitgeberkontos durch einen zuständigen Heldenjobs-Mitarbeiter vorbehaltlich der Prüfung etwaiger noch bestehender Pflichten des Arbeitgebers. Ein Zugriff auf das Arbeitgeberkonto durch den Arbeitgeber besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Das Arbeitgeberkonto und alle dazu gespeicherten Daten des Arbeitgebers werden spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung gelöscht. Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung Handwerker sind Helden gesetzlich verpflichtet ist oder an deren Aufbewahrung Handwerker sind Helden ein berechtigtes Interesse hat, z.B. um nach einer berechtigten Sperrung ein erneutes Anmelden zu verhindern. Aggregierte Daten, die durch die Nutzung generiert wurden, können grundsätzlich auch nach Vertragsende weiterhin aufbewahrt werden.
- Handwerker sind Helden behält sich außerdem das Recht vor, Arbeitgeberkonten mit unvollständigen Registrierungsdaten und Arbeitgeberkonten, die für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten inaktiv waren, unwiderruflich zu deaktivieren und zu löschen. Handwerker sind Helden wird den Nutzer mindestens 30 Tage vor Löschung des Arbeitgeberkontos entsprechend auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) benachrichtigen.
§ 11 Datenschutz
Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Registrierung, der Durchführung der Nutzungsvereinbarung und der Nutzung der Heldenjobs-Dienste finden sich in der Datenschutzerklärung von Heldenjobs.
§ 12 Änderung der Nutzungsbedingungen
Für Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt: Handwerker sind Helden kann dem Arbeitgeber jederzeit eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vorschlagen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Arbeitgebern spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Arbeitgeber gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber Handwerker sind Helden in Textform angezeigt wird. Wenn der Arbeitgeber mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. Handwerker sind Helden weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden zusätzlich auf der Website von Heldenjobs veröffentlicht.
§ 13 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme
Handwerker sind Helden ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Auf die Nutzungsbedingungen, den Nutzungsvertrag und alle darauf basierende Vereinbarungen zwischen Handwerker sind Helden und dem Arbeitgeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Ist der Arbeitgeber Selbstständiger, Gewerbetreibender, Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, liegt in Leipzig der ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und den darauf basierenden Vereinbarungen entstehende Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Handwerker sind Helden ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
- Handwerker sind Helden ist bereit, mit Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens sollten gewerbliche Nutzer jedoch versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice von Heldenjobs zu klären.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.